Heu- und Strohlagerung
Die Erntezeit bringt auch in diesem Jahr wieder erhöhte Brandgefahren in der
Landwirtschaft mit sich. Insbesondere Heu und Stroh sind Ausgangspunkt zahlreicher
Großbrände bzw. Brandstiftungen.
Mögliche Schäden und Gefahren können vermieden oder verringert werden, wenn bei der
Stroh- und Heulagerung bestimmte Grundsätze eingehalten werden:
· mit Heu und Stroh beladene Wagen nicht neben Gebäuden abstellen,
· Kinder und Jugendliche auf die Brandgefahren hinweisen,
· die Temperatur der Heulagerung muss wegen der Selbstentzündungsgefahr
ständig kontrolliert werden.
Folgende Sicherheitsabstände sind bei Lagerung im Freien einzuhalten werden:
· 25 m von Hochspannungsleitungen und öffentlichen Wegen,
· 50 m von Wäldern, Moor, Heideflächen sowie von Bahngleisen,
· 25 m zu Gebäuden (Wohn- und Stallgebäude) mit gemauerten Wänden und
Ziegelbedachung sowie 50 m zu Holz- oder Reetdach Gebäuden,
· 300 m zu Schulen und ähnlichen Einrichtungen.
Auskünfte zu Einzelfragen gibt auch der zuständige Ortsbrandmeister
und das Ordnungsamt der Gemeinde, sowie der zuständige Sachversicherer.
Für weitere Fragen zur Thematik -Brandschutz -
wenden Sie sich bitte an den Landkreis Verden, Fachdienst 63,
Vorbeugender Brandschutz: Elke Uhlenkamp, Tel: (0 42 31) 15-3 62,
Hans-Hermann Fehling Tel: 15-3 10 oder Hans Tom Felde, Tel: 15-3 15
Dieses Merkblatt stammt vom Landkreis Verden und kann hier als .pdf-Datei heruntergeladen werden

